Rücknahme: Hohe Cadmiumwerte in Edeka Tiefkühl Spinat

Einem Bericht des Verbrauchermagazins ÖKO-TEST zufolge wurde im Rahmen eines Tests von Tiefkühlspinat im „Edeka Blattspinat ausgewählte Spinatsorten“ eine so hohe Menge an giftigem Cadmium gefunden, dass die gesetzliche Höchstmenge um fast das Doppelte überschritten wurde.  

spinat

Edeka teilte uns auf Nachfrage folgendes mit:

Ein erhöhter Cadmiumgehalt wurde nur in den Packungen des Artikels „EDEKA Blattspinat“ in der 450-Gramm-Faltschachtel mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 9-2015 festgestellt. Das MHD befindet sich an der Seitenlasche. Das Produkt ist verkehrsfähig. Das schreibt auch Ökotest. Dennoch haben wir die Ware aus vorbeugendem Verbraucherschutz nach Kenntnis der Laborergebnisse bereits im Dezember 2013 aus dem Verkauf genommen. Bei üblichen Verzehrsgewohnheiten ist das Produkt unbedenklich. (Edeka Unternehmenskommunikation)

Betroffenes Produkt:
Artikel: „EDEKA Blattspinat“
Verpackung: 450-Gramm-Faltschachtel 

Mindesthaltbarkeitsdatum:  9-2015

Da es sich hierbei um ein Tiefkühlware handelt, kann es durchaus sein, dass noch einige dieser bereits gekauften Packungen in den Tiefkühltruhen und Schränken der Republik lagern.

Unsere Empfehlung: Nicht verzehren!
Vorhandene Packungen können auch ohne Kaufbeleg in jeder Edeka Markt zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet, so die Auskunft des Kundenservice. 

 

Hintergrund Cadmium

Cadmium ist als „sehr giftig“ und seine Verbindungen von „gesundheitsschädlich“ (wie Cadmiumtellurid) über „giftig“ (z. B. Cadmiumsulfid) bis „sehr giftig“ (so bei Cadmiumoxid) eingestuft; außerdem besteht begründeter Verdacht auf krebsauslösende Wirkung beim Menschen.

Cadmium wird vom Menschen hauptsächlich durch die Nahrung aufgenommen. Zu den cadmiumreichen Nahrungsmitteln zählen: Leber, Pilze, Muscheln und andere Schalentiere, Kakaopulver und getrockneter Seetang. Darüber hinaus enthalten Leinsamen viel Cadmium, weshalb empfohlen wird, täglich nicht mehr als 20 g Leinsamen zu sich zu nehmen. Zudem kommt es seit der Einführung von Kunstdüngern zu einer Anreicherung von Cadmium auf landwirtschaftlichen Flächen und somit in nahezu allen Lebensmitteln

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EU-Rechtsrahmen

Die Grundprinzipien der EU-Vorschriften für Kontaminanten in Lebensmitteln sind in der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 festgelegt:

  • Es darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Schadstoff in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält.
  • Die Schadstoffgehalte sind auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie dies im Rahmen empfohlener guter Praxis sinnvollerweise zu erreichen ist.
  • Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind für bestimmte Schadstoffe Höchstwerte festzulegen.

In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sind Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten wie Blei, Cadmium, Quecksilber und anorganisches Zinn in Lebensmitteln festgelegt. 

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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