Pestizide: Österreich beschließt sofortiges Verbot von Glyphosat

Die Europäische Kommission hat sich im Mai 2013 für ein Teilverbot von neonicotinoiden Pflanzenschutzmitteln ausgesprochen. Ab 1. Dezember 2013 tritt dieses für die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Kraft. Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich hat sich für weitergehende Lösungen ausgesprochen. Diese wurden heute im Parlament beschlossen.

pestizidDie Umsetzung des Verbots soll bereits zwei Monate früher erfolgen als von der Europäischen Kommission gefordert und bereits am 1. Oktober 2013 in Kraft treten. Das Verbot soll auch ein Jahr länger gelten als die Kommission vorgeschlagen hat, also drei statt zwei Jahre. Darüber hinaus wird die Anwendung von Neonicotinoiden als Beize auf Winterweizen, Winterroggen, Winterdinkel und Wintertriticale verboten, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.

Sofortiges Verbot von Glyphosat beschlossen

Der Wirkstoff Glyphosat wird zurzeit im Auftrag der Europäischen Kommission vom berichterstattenden Mitgliedstaat Deutschland einer neuerlichen Risikobewertung unterzogen. Der Bericht dazu wird im Herbst 2013 erwartet und soll die Grundlage für Maßnahmen auf europäischer Ebene sein. Berlakovich: „Wir gehen hier bereits jetzt einen Schritt weiter. Daher gibt es bei uns ein sofortiges Verbot von Glyphosat zur Behandlung von landwirtschaftlichen Kulturen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.“

Mit einer Novellierung der Pflanzenschutzmittelverordnung, die bereits gestern von BM Niki Berlakovich erlassen wurde, wird es ein generelles Verkaufsverbot von Pflanzenschutzmitteln in der Selbstbedienung bzw. im Lebensmitteleinzelhandel geben. Der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln für die private Anwendung soll zukünftig nur mehr in Fachmärkten mit einer entsprechenden Beratung möglich sein.

Quelle:
Österreichisches Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
www.lebensministerium.at

mzt

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