Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz: „Keine Angst vor Klagen“

2er-kidsBald tritt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft, aber aktuell reicht das Angebot nur für 28 Prozent der Kinder – Eltern können also die Gerichte anrufen, wenn ihr Kind leer ausgeht.

„Keine Angst vor Klagen“

„Eltern müssen keine Angst vor Klagen haben. Ich gehe davon aus, dass sie gewinnen“, sagt Ronald Richter, Rechtsanwalt in Hamburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein im Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Der Rechtsanspruch sei mit Paragraf 24 des achten Sozialgesetzbuchs ganz klar geregelt.

Da Klagen vor den Verwaltungsgerichten sehr lange dauern können, rät Ronald Richter, ein Eilverfahren zu beantragen. Anwaltspflicht besteht nicht, aber da das Vorgehen je nach Bundesland unterschiedlich sein kann und für Laien aufwändig, empfiehlt er einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten muss die Kommune erstatten, wenn man Erfolg hat.

Quelle:
Apothekenmagazin „BABY und Familie“

www.baby-und-familie.de

Weitere Informationen:

 

mzt

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