Grenzwerte für Blei im Trinkwasser werden zum 1. Dezember 2013 gesenkt

wasserglas

Trinkwasser ist ein wertvolles und das am stärksten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Wir benötigen es nicht nur zum Trinken, sondern auch zum Kochen, für die Zubereitung von Speisen sowie für andere häusliche Zwecke. Bestimmte Anforderungen müssen erfüllt sein, damit sich Trinkwasser bedenkenlos für den menschlichen Gebrauch eignet. Diese werden in der Trinkwasserverordnung geregelt, unter anderem mit Hilfe von Grenzwerten für Krankheitserreger, chemische Stoffe und weitere Substanzen wie Schwermetalle, z. B. Blei.

Vorsicht bei Trinkwasserleitungen aus Blei: Was können Betroffene tun?

Vorsicht ist bei Trinkwasserleitungen aus Blei geboten. Diese sind die Hauptursache für erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser. Vor allem für Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere sind erhöhte Bleiwerte toxikologisch bedenklich. Denn Blei wirkt schon in Spuren als chronisches Gift, z. B. indem es Wachstum, Blutbildung und Nervensystem schädigt. Weitere Folgen können Verhaltensstörungen, Hyperaktivität, Beeinträchtigung der Intelligenz und Motorik sein.

Diese nachteiligen Wirkungen sind seit langem bekannt und auf der Basis von neuen Erkenntnissen wurden die Grenzwerte für Blei (Pb) im Trinkwasser erneut gesenkt. Nämlich von ursprünglichen 40 µg/l Pb auf 25 µg/l Pb zum Dezember 2003 und letztlich auf 10 µg/l Pb zum Dezember 2013.

Dieser neue Grenzwert kann dort, wo das Wasser noch durch Bleirohre fließt, nach Expertenmeinung nicht eingehalten werden. Folglich müssen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte ab Dezember 2013 entsprechende Bleileitungen gegen solche aus gesundheitlich besser geeigneten Materialien ausgetauscht werden.

Die Absenkung der Bleiwerte war lange geplant und dürfte Hauseigentümern dementsprechend lange bekannt sein. Dennoch gibt es noch immer Wohnungen, in denen Bleirohre verbaut sind. Laut einer nicht repräsentativen Auswertung der Stiftung Warentest von 2010 gehörte auch die Region Kiel dazu.

Für die Einhaltung der Grenzwerte für Blei ist laut Trinkwasserverordnung der Hauseigentümer oder Vermieter verantwortlich. Betroffene Mieter sollten sich bei einem Verdacht auf vorhandene Bleileitungen schnellstmöglich an das Gesundheitsamt wenden, das die weiteren Schritte einleitet. Durch Kontrolle der sichtbaren Leitungen im Keller (z.B. beim Wasserzähler), im Treppenhaus oder unter dem Waschbecken in der Küche können Bleileitungen schnell erkannt werden. Die silbergrauen Leitungen sind weich und lassen sich mit einem spitzen Gegenstand (z.B. Messer) leicht einritzen oder abschaben. Ein Klopftest führt zu dumpfen, nicht metallischen Geräuschen.

Hinsichtlich der bekannten gesundheitlichen Auswirkungen einer erhöhten Bleizufuhr sollte der Austausch von Bleileitungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Denn die Bleibelastung über Trinkwasser wird durch den Austausch der Bleileitungen deutlich minimiert.

Bis zum Austausch der Bleileitungen rät die Verbraucherzentrale:

  • Kinder, junge Frauen und Schwangere sollten aus Vorsorgegründen möglichst kein Wasser aus Bleileitungen konsumieren.

  • Wasser vor der Nutzung zum Trinken und Kochen ausreichend ablaufen lassen, bis es gleichmäßig kalt aus der Leitung fließt (abgelaufenes Wasser zum Blumengießen, Waschen oder Putzen verwenden).

Vorsicht ist vor allem bei stark belastetem Standwasser geboten, das morgens aus der Leitung fließt. Übrigens ist der Austausch von Bleirohren eine Instandsetzungsmaßnahme und keine Modernisierung. Die Kosten dürfen daher nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Quelle:
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de

mzt

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