Krebserregendes Benzo[a]pyren in Tätowierfarbe der Marke Fantasia

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In dieser Tätowierfarbe der Marke Fantasia finden sich stark erhöhte Konzentrationen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK. Unter anderen auch das als krebserregend eingestufte Benzo[a]pyren

Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserregend (z. B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs bzw. Blasenkrebs).

Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht ebenfalls.

Zum Beispiel wird das Benzo[a]pyren bei Schornsteinfegern für den Hautkrebs verantwortlich gemacht.

Hintergrundinformationen:
Warnung: Von Tätowierfarben geht hohes Gesundheitsrisiko aus

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 16 vom 26.04.2013

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 3 A12/0475/13
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: USA
Kategorie: Chemische Produkte
Produkt: Tattoofarbe
Marke: Fantasia
Name: unbekannt
Beschreibung: Schwarze Tattoo Tinte in einer 125 ml Glasflasche mit Schraubverschluss. MHD 05/2014
Typ / Artikel-Nr.: Art. Nr. 3029
Barcode: Batch 1762
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil 186 ppb Benzo(a)pyren (BaP) enthält
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Nach der Entschließung des Europarates ResAP (2008) über die Anforderungen und Kriterien für die Sicherheit von Tätowierungen und Permanent Make-up dürfen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe eine gewisse Konzentration nicht überschreiten. Die Höhe der PAK, die in der Probe nachgewiesen wurden, übertraf das Niveau von 0,5 ppm welches in der Resolution ResAP (2008) 1 empfohlen wird

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

 Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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