Rückruf: Verbotene Weichmacher in 3er Set Spielzeugautos

Die französischen Behörden melden verbotene Weichmacher in diesen Spielzeugautos. Gleich vier verschiedene Weichmacher wurden in diesen Fahrzeugen nachgewiesen.

Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während die Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Sofern vorhanden, sollten diese Fahrzeuge möglichst umgehend aus entsorgt, oder dem Handel zurückgebracht werden

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Weichmacher sind nicht dauerhaft an die jeweiligen Materialien gebunden, sondern werden nach und nach freigesetzt. Dadurch steigt die Belastung auch im Hausstaub. Viel Lüften und feuchtes Wischen (bei glatten Bodenbelägen) schafft ein wenig Abhilfe

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 01 vom 11.01.2013

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 24 A12/0026/13
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: unbekannt
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Spielzeug-Fahrzeuge
Marke: Party Fiesta
Name: unbekannt
Beschreibung: Set von 3 Spielfahrzeugen (Feuerwehr, Krankenwagen). Material: Kunststoff. Abmessungen der einzelnen Fahrzeuge: 9,5 x 4,5 x 3,5 cm. Verpackung: Kunststoff-Beutel
Typ / Artikel-Nr.: Referenz 96326 / / B1184093
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil bis zu 6,5% der Masse- Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP) enthalten ist. Darüber hinaus ist bis zu 2,1% des Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP) enthalten
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht :

Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während die Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt
von Kindern in den Mund genommen werden kann.

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2013

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2013 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2013 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

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