08.1.2013 Freizeit und Urlaub - Schwangerschaft & Baby 0
Reiserücktrittsversicherung: Versicherungsfall Babybauch
Bei Stornierung wegen vorzeitiger Wehen muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen
Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen, berichtet das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München.
Die Schwangerschaft war beim Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.
Quelle: Apothekenmagazin „BABY und Familie“ - www.baby-und-familie.de
Stichwörter:
Bitte beachten Sie, dass alle Meldungen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergeben!




















Ein Hinweis zu den Kommentaren
Bitte beachten: Alle Kommentare werden vor Veröffentlichung geprüft - daher kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis Sie ihren Kommentar hier sehen können. Kommentare die offensichtlich mehr dazu dienen eine Internetadresse zu bewerben werden nicht freigeschaltet. Verweise auf Onlineshops werden entfernt!