Krebserregend: Nitrosamine in "Happy Birthday" Luftballons

2012-w52_64-1fIn diesen Luftballons eines spanischen Herstellers wurden stark erhöhte Werte an krebserregenden Nitrosaminen festgestellt, welche die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte überschritten.

Nitrosamine gehören zu den stärksten bekannten krebserregenden Stoffen. Sie sind deshalb auch verboten.

Anmerkung der Redaktion: Diese Luftballons sind trotz der Bezeichnung „Globos“ im untenstehenden Abschnitt der Rapex-Meldung nicht aus dem Haus der Globos Luftballon GmbH sondern kommen von der GLOBOS FESTIVAL S.A.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 52 vom 28.12.2012

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 64 A12/1958/12
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Spanien
Kategorie: unbekannt
Produkt: Luftballoons
Marke: GLOBOS FESTIVAL 
Name: Ballons „Happy Birthday“
Beschreibung: Luftballons in verschiedenen Farben mit dem Aufdruck: ‚Happy Birthday‘, Durchmesser 29 cm 
Typ / Artikel-Nr.: Artikelnummer: 141
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 8421332015579
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil Nitrosamine (1300 µg / kg), die als Karzinogen der Kategorie 2 eingestuft sind, enthalten sind. Die Freigabe für N-Nitrosamine überschreitet die etablierten Höchstmenge für N-Nitrosamine.
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der nationalen Gesetzgebung

RAPEX

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

 

CleanKids Verbraucherampel 
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