Richtig heizen – Sinkende Temperaturen lassen die "Kaminofen-Zeit" beginnen

Foto: © LANUV/C. Brinkmann; Bildtitel: Verbreiten wohlige Wärme: Kaminöfen. Sie sind in fast jedem Baumarkt erhältlich und werden den letzten 10 Jahren mit zunehmender Zahl in Privatwohnungen eingesetzt.

Foto: © LANUV/C. Brinkmann; Bildtitel: Verbreiten wohlige Wärme: Kaminöfen. Sie sind in fast jedem Baumarkt erhältlich und werden den letzten 10 Jahren mit zunehmender Zahl in Privatwohnungen eingesetzt.

Kaminöfen – wenn sie mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz befeuert werden – sind CO2- neutral und schonen den Geldbeutel. Aber nur dann, wenn man es richtig macht. Sonst können sie durch Gerüche die Nachbarn belästigen, beeinträchtigen die Gesundheit durch Freisetzung von Ruß und Feinstaub (!) – und ihr Betrieb kann sogar strafbar werden, wenn in ihnen leichtfertig Abfall „entsorgt“ wird.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) informiert über den richtigen Umgang mit Kaminöfen. Aus dem Internet kann das Informationsblatt „ Offene Kamine – Heizkamine – Kaminöfen“ heruntergeladen werden.

Und so macht man es richtig: 
Grundsätzlich bitte nur lufttrockenes, unbehandeltes oder Natur belassenes Holz einschließlich anhaftender Rinde (Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen) sowie Presslinge aus unbehandeltem Holz (z. B. Holzbriketts und Pellets) verbrennen – alles andere ist verboten! „Luftgetrocknet“ ist Holz mit einem Feuchtgehalt von etwa 20 %. Als Faustformel dafür gilt: luftige und trockene Lagerung mit folgende Liegezeiten:

Pappel und Fichte: 1 Jahr
Linde, Erle, Birke: 1-2 Jahre
Buche, Esche und Obstbäume: 2 Jahre
Eichenholz: 2 – 3 Jahre

Das direkt im Wald gesammelte oder frisch geschlagene Holz ist völlig ungeeignet und darf nicht sofort verbrannt werden. Denn bei frischem Holz ist die Energieausbeute gering und es fällt vor allem enorm viel Asche an, die dann als Staub mit erheblichen Anteilen an Feinstaub in die Umwelt entweicht. Eine „gute“ Verbrennung erkennt man daran, dass das Holz mit langer Flamme rauchfrei abbrennt, eine feine weiße Asche entsteht und die Abgasfahne (also„Rauch“) nicht sichtbar ist. Fachkundige Beratung zum Einbau und dem einwandfreien Betrieb der Kamine bieten die zuständigen Schornsteinfeger vor Ort.

Sogar strafbar ist die Verbrennung von Abfall (unzulässige Abfallentsorgung!). Auf keinen Fall dürfen daher in Kaminöfen verbrannt werden: beschichtetes, lackiertes, behandeltes, imprägniertes, verleimtes Holz sowie Spanplatten. Bei der Verbrennung solcher Stoffe werden gesundheitsgefährdende Partikel in die Luft gepustet – unter anderem Schwermetalle, Salzsäure und Dioxine. 

Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des LANUV: „Damit gefährdet der Kaminbesitzer die gesamte Umwelt – d.h. Pflanzen, Tiere und den Menschen –, seinen Nachbarn und sich selbst.

Bei offenem Fenster und entsprechendem Wetter oder ungünstiger Windrichtung können die gerade frisch freigesetzten Schadstoffe sofort wieder eingeatmet werden.“ Offene Kamine dürfen nur gelegentlich genutzt werden, sie sind nicht für die Dauerbeheizung von Wohnräumen zugelassen. Für Kaminöfen gibt es hingegen keine rechtliche Einschränkung der Nutzungsdauer – umso wichtiger ist es, diese Öfen korrekt, d.h. umweltschonend zu betreiben.

„Kommt es im Winter zu einer austauscharmen Wetterlage, kann es sein, dass die Abgase der Kaminöfen nicht ausreichend abtransportiert werden und somit in Bodennähe bleiben. In solchen Fällen wirkt sich die falsche Benutzung bei vielen Kaminöfen auf kleiner Fläche – zum Beispiel in einem Neubauviertel – gravierend aus“, so Dr. Heinrich Bottermann. In Deutschland regelt das „Bundesimmissionsschutzgesetz“ den Betrieb der Kaminöfen unter dem Oberbegriff „Kleinfeuerungsanlagen“ und nennt Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen (Emissionen).

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Rauchmelder retten Leben

Mit den länger werdenden Abenden beginnt nun wieder die Saison für Kerzen, wärmende Kaminfeuer und heimelige Beleuchtung durch Lampen und Lichterketten.

Was schön anzusehen ist, birgt auch Gefahren: „Eine vergessene Kerze, Funkenflug aus dem offenen Kamin, eine Gardine zu nah an der Stehlampe – Ursachen für einen Brand in Wohnräumen gibt es viele“, weiß Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland.

„In zehn Bundesländern sind Rauchmelder bereits in den Landesbauordnungen vorgeschrieben. Aber auch wo sie keine Pflicht sind, sind sie eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit. Für einen normalen Haushalt belaufen sich die Kosten für Rauchmelder in allen Schlafräumen, im Flur und im Treppenhaus auf etwa 100 Euro“, erklärt Michael Jörn.

Weitere Informationen zum Thema Prävention von Bränden und Verletzungen finden sich unter www.kindersicherheit.de und www.paulinchen.de

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