Verbraucherzentrale bemängelt Zimtkennzeichnung – Unbedenkliches Ceylon-Zimt-Pulver nur in jedem 3. Laden

Zimt ist nicht gleich Zimt. Im Handel gibt es die Zimtarten Cassia-Zimt und Ceylon-Zimt. Beide Gewürze enthalten den Aromastoff Cumarin, der in hohen Dosierungen Leberschäden verursachen kann.

Bild: Luc Viatour - www.lucnix.be

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Bei Cassia-Zimt ist der Cumaringehalt allerdings erheblich höher. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) empfiehlt deshalb cumarinarmen Ceylon-Zimt. Wer diesen kaufen möchte, sucht häufig vergebens. Eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Niedersachsen in 24 Geschäften in Hannover und Oldenburg ergab, dass lediglich in acht Läden Ceylon-Zimt-Pulver oder Zimtmischungen mit überwiegend Ceylon-Zimt angeboten wurde. Da eine klare Deklaration für Zimt fehlt, fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Gewürzanbieter, insbesondere den Marktführer Fuchs Gewürze GmbH auf, die Art des Zimtes eindeutig zu kennzeichnen und gemahlenen Ceylon-Zimt anzubieten. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Die Ceylon-Zimt-Pulver führten in ihrem Angebot dem Marktcheck zur Folge nur Biosupermärkte und Naturkostläden, Reformhäuser, der Drogeriemarkt dm, das Fachgeschäft Kräuter Kühne sowie Kaufhof und Kaufland. In fast allen Super- und Verbrauchermärkten und bei Discountern wird gemahlener Zimt ohne nähere Angabe angeboten. Eine Kennzeichnungspflicht ist bei den Zimtarten nicht vorgeschrieben. „Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass es sich dabei überwiegend um den cumarinreichen Cassia-Zimt handelt“, kritisiert Hedi Grunewald, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Zimtarten ohne nähere Angabe stammen vorherrschend vom Marktführer Fuchs Gewürze GmbH mit den Marken Fuchs, Ostmann, Wagner. Auch Zimt für verschiedene Eigenmarken wie Kania/Weiand (Lidl) und Timbu (Penny) wird von der Firma Fuchs hergestellt. Gemahlenen Ceylon-Zimt dieser Marken fanden die Verbraucherschützer darunter nicht.

Für Cumarin sind Höchstmengen bei Frühstücksgetreideprodukten, Desserts und Gebäck festgelegt. Für das Gewürz Zimt dagegen nicht. Werden mit Cassia-Zimt selbst gebackene Plätzchen gegessen, kann die gesundheitlich unbedenkliche Menge an Cumarin (0,1 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag) leicht überschritten werden. Nach Berechnungen des BfR reichen dafür bei Kleinkindern von 15 Kilogramm Körpergewicht schon sechs kleine Zimtsterne (30 g) aus. Beim Kochen und Backen sollte deshalb cumarinarmer Ceylon-Zimt verwendet werden.

 

Verbraucherzentrale Niedersachsen – Telefonische Beratung zum Thema gibt es auch am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-05, montags von 10 bis 16 Uhr (für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend).

 

 

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