Rückruf: Nicht zugelassene Weichmacher in Scoubidou-Bändern von Top Media

(ck) – Die Scoubidou-Bänder von Top Media enthalten nicht zugelassene Weichmacher in erheblichen Konzentrationen.

Das Scoubidou-Knüpfen ist 2004 in die Kritik geraten, weil die verwendeten Kunststoffbänder Weichmacher (Phthalate) enthalten, die Gesundheitsschäden verursachen und das Krebsrisiko erhöhen, wobei Kinder besonders gefährdet sind.

Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Alternativen zu Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate, können nur bei gleichzeitiger Neuoptimierung physikalischer und chemischer Eigenschaften eingesetzt werden, eine einfache Austauschsubstanz existiert nicht

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Das Unternehmen durchgeknallt – Top Media hat uns mitgeteilt, das besorgte Verbraucher das Produkt im Handel – wo es erworben wurde – zurückgeben können. Außerdem wurde uns zeitnah die Übersendung einer Liste der Verkaufsstellen zugesagt, die wir nach Erhalt sofort an dieser Stelle veröffentlichen.

 

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 26 vom 29.06.2012

[dhr]

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 1 A12/0924/12
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Flechten Stränge „Scoubidou – Rainbow“
Marke: Top Media
Beschreibung: Scoubidou Flechtbänder aus Kunststoff mit einem runden Querschnitt, mit einem textiler Verstärkung in dem inneren Hohlraum in verschiedenen Neonfarben, in einigen Fällen mit metallischen Lurexgarnen
Typ / Artikel-Nr.: Art. No 170294
Barcode: 4260223170294
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher
  Von dem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es 7,5 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) enthält
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Rücknahme des Produktes vom Markt.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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