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08.6.2012     Rückrufe Kosmetik    0

Warnung vor Henna Haarfärbemittel Afrin’s Black Henna

Bei Untersuchungen wurde festgestellt, daß p-Phenylendiamin (PPD) in einer nicht zulässigen Konzentration in dem Henna Haarfärbeprodukt von Afrin’s vorhanden ist.

Auch Untersuchungen des CVUA Karlsruhe ergeben immer wieder, dass Henna-Haarfarben im Handel sind, die außer der natürlichen Hennafarbe synthetische Farbstoff-Vorläufer p-Phenylendiamin (PPD) oder 2-Nitro-PPD enthielten.

Solche Henna-Haarfarben stellen ein hohes gesundheitliches Risiko dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Verbraucher bei der Anwendung solcher Hennafarben mit PPD-Zusatz sensibilisieren, ist also sehr hoch.

Diese Produkte stellen somit ein ernstes gesundheitliches Risiko dar.

Die Behörden empfehlen Verbrauchern: Konsultieren Sie umgehend einen Arzt, wenn Sie allergische Reaktionen während der Anwendung beobachten

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 23 vom 08.06.2012

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 30 A12 // 0862/12
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Indien
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Black Henna (Haarfärbemittel)
Marke: Afrin´s
Beschreibung: Bedruckter Umkarton mit sechs bedruckten Papier Beuteln mit je einer geschweißten, laminierten Aluminiumverbundfolie und Anweisungen. Jeder Folienbeutel enthält einen weiteren individuellen bedruckten laminierte Folienbeutel mit 10g des Produktes.
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: 8906010540036
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Von dem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil es 10,9% der Para Phenylendiamin (PPD), die als potenziell gesundheitsschädlich eingestuft wird, enthält.
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Kosmetik-Verordnung

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite “Europa” der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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Bitte beachten Sie, dass alle Meldungen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergeben!

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