Speiseeis: Nur wenig mikrobiologisch beanstandet, aber weiter Irreführung

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat im vergangenen Jahr insgesamt 643 Proben loses Speiseeis aus der Eisdiele mikrobiologisch untersucht. 27 Proben, rund 4 Prozent, wurden beanstandet, weil darin Bakterien nachgewiesen wurden, die ein Hinweis auf mangelnde Hygiene sind. Problematisch bleibt weiterhin die Täuschung der Verbraucher durch irreführende Kennzeichnung.

Den Verbrauchern wird dabei eine Qualität vorgegaukelt, die er zwar erwartet und bezahlt, aber nicht bekommt. Vanilleeis, zum Beispiel, darf nur so heißen wenn auch echte Vanille aus der Schote, beziehungsweise Extrakte aus echter Vanille enthalten sind. Wird dagegen das deutlich preiswertere naturidentische Vanillin verwendet, muss die Bezeichnung ‚mit Vanillegeschmack‘ lauten.  

Hier wird oft getrickst. Im Jahr 2009 hat das LUA bei einem Schwerpunkt 34 Vanilleeisproben aus dem offenen Verkauf untersucht, und nur drei Proben haben die Anforderungen an „klassisches“ Vanilleeis erfüllt. Der Rest enthielt entweder zu wenig (echte) Vanille, um auch danach zu schmecken, oder das Eis enthielt zusätzlich künstliches Vanillin und war damit irreführend gekennzeichnet. Der Trend setzt sich fort, denn auch in den Jahren 2010 und 2011 entsprachen ebenfalls nur jeweils 3 Vanilleeisproben den Vorgaben.  

Dasselbe gilt auch für Fruchteis. Hier gibt es in jeder Eissaison Beanstandungen, weil der Fruchtanteil im Eis zu gering ist, um den Namen ‚Fruchteis‘ oder ‚-sorbet‘ zu Recht zu tragen. Weniger Fruchtanteil oder gar nur Aromen statt Früchte zu verwenden, ist zwar nicht illegal, aber dann muss das Produkt anders heißen, z.B. Eis mit Erdbeergeschmack statt Erdbeereis.  

Immer wieder Grund zur Beanstandung ist auch die Verwendung von sogenannten Zusatzstoffen. Die verwendeten Zusatzstoffe (Farbstoffe) müssten an der Ware oder alternativ durch einen schriftlichen Aushang in der Eisdiele kenntlich gemacht werden – und zwar so, dass die Eisdielenbesucher diese Liste auch finden und deutlich lesen können. In der Liste müssen alle bei der Herstellung des Speiseeises verwendeten Zusatzstoffe aufgeführt werden, also nicht nur Farbstoffe, sondern auch Emulgatoren, Säuerungsmittel etc.  

Neu ist die Regelung zur Kenntlichmachung von sogenannten Azofarbstoffen. Diese stehen im Verdacht, Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern hervorzurufen und müssen deshalb mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen werden. Weil es gerade bei diesen Farbstoffen wichtig ist, dass die Regeln eingehalten werden, werden die Untersuchungsergebnisse des LUA und die der anderen Untersuchungsämter in diesem Jahr bundesweit ausgewertet.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
www.lua.rlp.de