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31.5.2012     Verbraucher    0

Fünf Jahre europäische Chemikalienverordnung: BUND fordert besseren Schutz vor schädlichen Chemikalien

Neues Internetportal für Verbraucher

Berlin/Brüssel: Vor schädlichen Chemikalien sind Umwelt und Verbraucher auch weiterhin nur unzureichend geschützt. Das ist das Fazit des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fünf Jahre nachdem die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in Kraft getreten ist. Obwohl die Gefährlichkeit zahlreicher Chemikalien wie des hormonell wirksamen Bisphenol A seit langem bekannt sei, habe REACH bisher nicht zum Verbot einer einzigen Chemikalie geführt. Der BUND warf der Chemieindustrie vor, dass sie lediglich lückenhafte Informationen über von ihnen produzierte Chemikalien liefere.

Olaf Bandt, BUND-Bundesgeschäftsführer: „REACH ist in Europa das zentrale Instrument, um beim Schutz von Umwelt und Verbrauchern vor schädlichen Chemikalien voranzukommen. Durch die Blockadehaltung der Industrie und die viel zu langsame Umsetzung seitens der EU-Behörden ist REACH bisher jedoch nahezu wirkungslos. In tausenden Alltagsprodukten wie Handys, Regenjacken, Schuhen oder Spielzeug sind nach wie vor giftige Chemikalien enthalten. Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, besonders risikobehaftete Substanzen deutlich schneller aus dem Verkehr zu ziehen und sicherzustellen, dass die Unternehmen künftig alle erforderlichen Informationen über von ihnen produzierte oder eingesetzte Chemikalien liefern.“

Keinerlei Aufschub dürfe es beispielsweise bei Bisphenol A geben. Die Bundesregierung müsse dem Vorbild Frankreichs folgen und ein nationales Verbot dieser hormonell wirksamen Chemikalie in allen Lebensmittelverpackungen beschließen.

Um sich besser vor gefährlichen Chemikalien zu schützen, rät der BUND Verbrauchern zur Nutzung des neuen Internetportals www.bund.net/gift-stoppen. Über ein Online-Formular können Interessierte erfahren, ob ein Produkt besonders gefährliche Schadstoffe enthält. Mithilfe der Artikelnummer des Produkts wird dessen Hersteller ermittelt und automatisch eine Anfrage erstellt. REACH verpflichtet die Hersteller, Auskunft zu erteilen. Das Internetportal wurde vom BUND mit Unterstützung des Umweltbundesamtes (UBA) entwickelt.

Ein BUND-Hintergrundpapier zu fünf Jahren REACH finden Sie zum Download unter: http://bund.net/pdf/5_jahre_reach

BUND www.bund.net

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