Meldepflicht für Mumps-, Röteln- und Windpocken Erkrankungen

„Wir begrüßen die Einführung der Meldepflicht für Mumps-, Röteln- und Windpockeninfektionen ausdrücklich, wie sie jetzt im Deutschen Bundestag beschlossen wurde“, freut sich Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ). „Durch die Meldepflicht dieser Erkrankungen, die leicht durch eine Impfung verhindert werden können, wird zum einen der Ernst dieser Erkrankungen unterstrichen, sicher die Impfbereitschaft steigen und zum anderen wissen wir dann mehr über aktuelle Epidemiologien in Deutschland.“ 

Hartmann bezieht sich auf die am 9.2. im deutschen Bundestag beschlossene Regelung, wonach demnächst auch Mumps, Windpocken und Keuchhusten meldepflichtig sind. Der Bundestag entsprach mit dieser Entscheidung, die als Zusatz in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen wurde, der Neuregelung internationaler Gesundheitsvorschriften, die von der WHO als Instrument zur Verhinderung grenzüberschreitender Erkrankungen entwickelt wurden.

In Zukunft werden nicht nur die manifeste Erkrankung, sondern bereits  der Krankheitsverdacht innerhalb weniger Tage an die Gesundheitsämter gemeldet, die wiederum die Erkrankungsmeldung an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeben.

„Durch das schnelle Meldeverfahren können wir in den Regionen und Bereichen, in denen offenbar nicht ausreichend geimpft wurde, durch rasche Impfmaßnahmen gegenwirken“, erläutert Hartmann.

BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.     
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