Das falsche Weihnachtsgeschenk? Tipps rund um Umtausch und Reklamation nach dem Fest

Es ist nicht immer leicht, das richtige Weihnachtsgeschenk zu finden. Was aber, wenn das Geschenk so gar nicht den Geschmack des Beschenkten trifft? Die Verbraucherzentrale sagt, welche Rechte Kunden haben.

Umtausch:

Die einmal gekaufte Ware, die in Ordnung ist, muss der Händler nicht zurücknehmen. Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache des Händlers. Man kann sich eine Umtauschmöglichkeit jedoch schon beim Kauf, am besten auf dem Kassenbon, zusichern lassen. Ob der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstattet oder darauf besteht, dass sich der Kunde sofort etwas anderes aussucht, kann er ebenfalls bestimmen. Wer lieber sein Geld zurück haben möchte, sollte dies ebenfalls auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen.

Auch Gutscheine werden gerne ausgestellt. Ein Büchergutschein für einen Bücherwurm ist ein perfektes Geschenk. Gutscheine sind aber schnell verlegt oder vergessen: von daher gut überlegen, wofür und für wen er sinnvoll ist – ansonsten den Gutschein lieber selbst basteln. Achtung: Gutscheine sollten möglichst unbefristet, mindestens aber für ein Jahr gültig sein. Nach drei Jahren verjähren sie.

 

Reklamation:

Weihnachtsgeschenke, die einen Mangel haben oder nicht funktionieren stimmen zwar ärgerlich, aber rechtlich gesehen gibt es klare gesetzliche Regelungen für dieses Problem: Fehlerhafte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab dem Kauf reklamiert werden. Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Er kann zunächst vom Verkäufer verlangen, dass er Ersatz liefert – jetzt allerdings ohne Fehler – oder für eine kostenfreie Reparatur sorgt. Um später problemlos reklamieren zu können, sollte unbedingt der Kassenzettel (mindestens zwei Jahre) aufbewahrt werden. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer!

 

Garantie:

Diese wird meist vom Hersteller gegeben und ist eine freiwillige Zusatzleistung über die gesetzliche Mangelhaftung hinaus. Die genauen Kriterien für eine gewährte Garantie sollte man sich unbedingt erklären – besser noch schriftlich bestätigen lassen.

 

Internet:

Um sich vor Warenbetrug im Internet und finanziellem Schaden zu schützen, sollten einige Regeln befolgt werden, z. B. Seriosität des Anbieters überprüfen, sichere Zahlungsmethoden und sichere Passwörter wählen, technische Sicherheitsstandards bei Datenübertragung beachten oder Artikelbeschreibungen sowie Versand- und Lieferbedingungen prüfen. Bei Verträgen, die im Internet geschlossen wurden, besteht ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht. Hier hat der Kunde Anspruch auf Geldrückgabe.

 

Rat zu Fragen rund um das Thema Umtausch und Reklamation gibt’s bei allen Beratungsstellen oder am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-02, Mo bis Do von 10 bis 16 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de