Sicheres Spielzeug: 11 Prozent der untersuchten Spielzeuge sind mangelhaft

„Unter dem Weihnachtsbaum soll nur sicheres Spielzeug liegen“, stellen der Rheinland-Pfälzische Verbraucherschutzminister Hartloff und Umweltministerin Höfken fest. Hier sei zuerst der Handel in der Pflicht, aber: „Alle, die Spielzeug kaufen, sollten in jedem Fall genau und kritisch hinschauen. Viele Mängel sind schon mit bloßem Auge und der eigenen Nase zu erkennen.“

„Spielzeug wird in Rheinland-Pfalz in Stichproben regelmäßig untersucht. Im Landesuntersuchungsamt finden chemisch-stoffliche Untersuchungen und im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht finden im Wesentlichen physikalische Prüfungen, wie zum Beispiel zur mechanischen Belastbarkeit, statt“, so Höfken.
 
Das Umweltministerium hat aktuell Schwerpunktuntersuchungen im Rahmen der Gewerbeaufsicht bei den SGDen durchgeführt. 347 Spielwaren hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz bisher in 2011 abschließend untersucht. Untersuchungen wurden in diesem Jahr unter amderem auf Azofarbstoffe und Dispersionsfarbstoffe in Spielwaren mit Textilanteil, Formaldehyd in Holzspielzeug, Weichmacher in Spielzeug aus Weichkunststoff, Schwermetalle in Buntstiften und Tuschfarben, Benzol in Fasermalern und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) durchgeführt.
 
„38, rund elf Prozent, der 347 untersuchten Spielzeuge waren mangelhaft verarbeitet oder enthielten gesundheitsschädliche Stoffe. Weitere sieben dieser untersuchten Spielzeuge wurden beanstandet, weil sie falsch oder unzureichend gekennzeichnet waren“, so Hartloff.
 
Die in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen angesiedelte Gewerbeaufsicht überprüft bei ihren Marktkontrollen Produkte, darunter Spielzeug, bei Herstellern, Importeuren und im Handel auf mögliche physikalische Gefahren. Sofern sich bei Produkten Verdachtsmomente ergeben, die nur mittels einer labortechnischen Untersuchung überprüft werden können, unterzieht die Geräteuntersuchungsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) diese einer vertiefenden Prüfung.
 
Allein bis November diesen Jahres gingen der Gewerbeaufsicht 720 EU-Schnellmitteilungen, ein großer Teil davon zu Spielzeug, zu. Neben den eigeninitiierten Stichproben bei verschieden Marktakteuren, wurde auch diesen Meldungen durch die Bedarfsgegenständeüberwachung und die Gewerbeaufsicht nachgegangen. Bei fast der Hälfte der 54 seitens der Geräteuntersuchungsstelle vertiefend geprüften Spielzeugen wurden die verschiedensten Mängel festgestellt und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
 
Bei zwei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern wurde der Handel als präventive Maßnahme über die bereits in Kraft getretenen und noch anstehenden gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf Spielzeug informiert.
 
Da gerade in der Vorweihnachtszeit das Angebot und die Nachfrage an Spielzeug erheblich steigt, wurde zudem bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bereits eine schwerpunktartige Überprüfung dieser Produktgruppe durchgeführt. Im Bereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd steht ein derartiges Projekt an.

 
Tipps für den Spielwarenkauf

Hier stinkt’s! – Die eigenen Sinne benutzen
Die Untersuchungen im LUA zeigen immer wieder, dass ein Zusammenhang zwischen hartnäckigem chemischem Geruch und dem Vorhandensein gefährlicher Stoffe besteht. Lösungsmittel beispielsweise verströmen häufig einen unangenehmen stechenden Geruch. Nach Teer und Mottenkugeln riechen die gefährlichen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. PAK werden als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Tipp: Riechen Sie schon im Laden an Spielsachen. Wenn sie stark chemisch riechen, sollte das entsprechende Spielzeug im Regal stehen bleiben.
 
Autsch! Scharfe Kanten und ablösbare Teile
Eine große Gefahr für Kleinkinder sind Teile, die sie verschlucken können. An Spielwaren dürfen sich keine kleinen Teile leicht ablösen lassen . Tipp: Prüfen Sie schon im Laden, ob Teddys Knopfaugen und die Räder am Bollerwagen richtig befestigt sind. Verletzen können sich Kinder auch an scharfen oder spröden Kanten von Holzspielzeug. Prüfen Sie ferner, ob das Spielzeug über eine Bedienungsanleitung und ggfls. Warnhinweise in deutscher Sprache verfügt. Auch ist bei Spielzeug im Niedrigstpreissegment vermehrt mit unsicheren Produkten zu rechnen.
 
Orientierung im Schilderwald: Welches Prüfsiegel garantiert Sicherheit?
Siegel ist nicht gleich Siegel. Weihnachtseinkäufer sollten auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ vertrauen. Es garantiert, dass eine Ware von einem unabhängigen Dritten getestet wurde. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, wie beispielsweise dem TÜV. Das Zeichen für den Öko Tex Standard 100 findet sich häufig auf Plüschtieren und garantiert, dass bei Textilien die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden. Das europäische CE-Zeichen dagegen ist die Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Spielzeug in Europa und dient dem freien Warenverkehr innerhalb Europas. Als Kriterium für ein sicheres Produkt ist es allerdings nur wenig geeignet, da im Regelfall – abhängig von Gefährdungspotential des Spielzeuges – das CE-Zeichen vom Hersteller selbst vergeben wird und im Gegensatz zum GS-Zeichen, keine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgt ist.

 

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
www.lua.rlp.de