Rückruf: Erstickungsgefahr bei Türstopper Glückszwerge Stofftier

Bei diesem als Türstopper konzipiertem Stofftier lösen sich verschluckbare Kleinteile. Aus diesem Grund besteht für Kleinkinder Erstickungsgefahr.

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Rapex Wochenmeldung vom 18.11.2011

   

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 37 1293/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Türstopper Glückszwerge
Beschreibung: Stofftier für die Verwendung als Türstopper (Länge: 25 cm, Höhe: 30 cm), mit Schaum gefüllt. Die Augen sind auf der Innenseite befestigt.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: BF-118
Barcode: 2000549907509
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt und freiwilliger Rückruf von Verbrauchern durch den Importeur
Art der Gefährdung: Erstickungsgefahr
  Es besteht Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Die Augen des Stofftieres lassen sich leicht lösen und könnten von Kleinkindern verschluckt werden
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71-1
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex