Rückruf: Krebserregende Azofarbstoffe in Damen-Top von Forever

Bei diesem Damen-Top von Forever besteht Gesundheitsgefahr durch Azofarbstoffe in beträchtlicher Konzentration. 4-Aminoazobenzol ist stark cancerogen ist und steht darüber hinaus im Verdacht, mutagen zu sein. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.

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Rapex Wochenmeldung vom 30.09.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 9 0994/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Damen top
Beschreibung: Buntes Damenoberteil mit schwarzem Innenfutter, Gummizug in der Taille; angebrachte Kette
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: unbekannt
Marke: Forever
Typ / Artikel-Nr.: Zertifikat M / L 1907
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Verbrauchern durch den Händler – Vernichtung der Lagerbestände durch die Behörden angeordnet
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil Azofarbstoffe enthalten sind (622mg / kg des aromatischen Amin 4-Aminoazobenzol)
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung und der entsprechenden europäischen Norm EN 1078
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex