Verbotene Azofarbstoffe in Jeans-Kleid von MS-Mode

Bei diesem Jeanskleid von MS-Mode hat es in sich. Verbotene Azofarbstoffe haben in Textilien nichts verloren.  Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Spanien. Da dieses Kleid jedoch über die deutsche Website von MS-Mode erhältlich war/ist, informieren wir an dieser Stelle. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Aktuell wird das Jeans-Kleid über den Onlineshop von MS-Mode verkauft. Ob es sich hierbei um eine korrigierte Version handelt ist nicht bekannt. Im Zweilfelsfall: Finger weg!!

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 29.07.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 4 0695/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Jeans-Kleid
Beschreibung: Jeans-Kleid, ärmellos, mit Reißverschluß und Gürtel
Meldendes Land: Norwegen
Herkunftsland: Bangladesh
Marke: MS MODE
Typ / Artikel-Nr.: 311124
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Korrekturmaßnahmen
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil Azofarbstoff Benzidin enthalten ist (Freisetzung  1 183 ppm)
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex