Strangulationsgefahr: Mädchenkleid von New Basic

Bei diesem Mädchenkleid besteht Strangulationsgeafhr durch Kordeln im Halsbereich.

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Nach Informationen unserer Leser wurde der Bikini möglicherweise  über die Action Filialen im Norden Deutschlands sowie Belgien und den Niederlanden verkauft.

Rapex Wochenmeldung vom 29.07.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 27 0719/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Mädchenkleid
Beschreibung: Mädchen Kleid mit Blumen Applikation und Schriftzug auf der Brust. Kontinuierliche Kordeln um 24 cm lang.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Niederlande
Marke: New Basic
Typ / Artikel-Nr.: 24981501
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 8717362572619
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Art der Gefährdung: Strangulation
  Es besteht die Gefahr der Strangulation, da zum Verstellen der Größe Kordeln um den Hals-Bereich vorhanden sind.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : europäischen Norm EN 14682
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex