Mit Haustieren in den Urlaub: Aktuelle Tipps für die Reisevorbereitung

Wer mit einem Haustier verreisen möchte, muss sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten. Mit dem Beginn der Sommerreisezeit stellt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Internet aktuelle Informationen für die Reise mit Heimtieren bereit.

Demnach müssen Tiere auf Reisen seit dem 3. Juli 2011 einen Micro-Chip tragen, wenn sie nach diesem Datum zum ersten Mal gekennzeichnet wurden. Diese Regelung ist neu. Auf der Webseite des BMELV können sich Urlauber zudem darüber informieren, welche Dokumente unterwegs für ihr Tier benötigt werden. Erforderlich ist zum Beispiel ein so genannter Heimtierausweis, mit dem die Identität des Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann. Auf www.bmelv.de lässt sich mit wenigen Klicks eine individuelle Checkliste für Hunde, Katze und Frettchen erstellen.

Außerdem gibt es Informationen über die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die zum Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung von Krankheiten beim Reisen mit Tieren beachtet werden müssen. Welche Anforderungen an den Gesundheitsstatus eines Tieres gestellt werden, hängt auch von der Tollwutsituation sowohl im Herkunftsland als auch im Urlaubsland ab.

Ergänzt wird das Angebot um Tipps für einen tierschutzgerechten Transport. Pro Person können höchstens fünf Katzen oder Hunde mitgenommen werden. Sollen mehr Tiere transportiert werden oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Bestimmungen.

 
Weitere Informationen:
Interaktiver Fragenblock zum Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
Checkliste des BMELV zum Reisen mit Hunden und Katzen
Zoll: Reisen mit Haustieren