Rückruf: Fahrrad-und Skate-Helm „Psycho“ von Etto

Bei diesem Fahrrad-und Skate-Helm „Psycho“ von Etto besteht im Falle eines Unfalls Verletzungsgefahr aufgrund mangelnder Stßdämpfung. Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Norwegen. Da dieser Helm zumindest online auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 01.07.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 14 0601/11
Kategorie: Schutzausrüstung
Produkt: Fahrrad-und Skate-Helm „Psycho“
Beschreibung: Rad-und Skate-Helm
Meldendes Land: Norwegen
Herkunftsland: China
Marke: Etto
Typ / Artikel-Nr.:

URS: 9005 01201 to 9005 03991, Stand: Mai 2009.

URS: 9010 00001 to 9010 05593, Datum: Oktober 2009.

GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Verbrauchern
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht ein Risiko von Verletzungen, da nicht genügend Stoßdämpfung im Falle eines Unfalls gegeben ist
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung und der entsprechenden europäischen Norm EN 1078
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex