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07.5.2011     Freizeit und Urlaub    0

Im Brennpunkt: Grill-Zeit – Feuer und Flamme für sicheres Grillen

Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern gibt praktische Tipps für das Grillen.

Deutschlandweit ereignen sich durch Unwissenheit und Leichtsinn jährlich bis zu 4000 Grillunfälle – jeder zehnte davon mit schwersten Brandverletzungen. Damit die beliebte Freizeitbeschäftigung ein Grillvergnügen bleibt und nicht im schlimmsten Fall auf der Intensivstation endet, sollten Sie das kleine Einmaleins zu Grillgerät, Brennstoff und Anzündhilfe beachten:

Foto: typische Brandverletzungen nach Grillunfall(nachgestellt)

Foto: typische Brandverletzungen nach Grillunfall(nachgestellt)

1. Feuer übt immer einen besonderen Reiz auf Kinder aus. Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran, Ihre Kinder nehmen Sie zum Vorbild!

2. Nehmen Sie sich Zeit beim Grillen! Beim Anzünden der (möglichst trockenen) Grillkohle sind Brandbeschleuniger wie z.B. Alkohol, Spiritus oder sogar Benzin tabu! Durch die schnelle Verdunstung kann ein hochexplosives, brennbares Gas/Luft-Gemisch, in Form einer nicht sichtbaren Gaswolke entstehen, die bis zu drei Meter Durchmesser haben kann. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es immer wieder zu Verpuffungen, die Ursache von schwersten Brandverletzungen ist (siehe Foto). Insbesondere beim Wiederanzünden kann durch einen Flammenrückschlag der gesamte Brennstoffbehälter (z.B. Spiritusflasche, Benzinkanister) in der Hand explodieren. Jedes Jahr führt dies zu schwersten Brandverletzungen und lebenslangen Entstellungen am ganzen Körper. Bei geeigneten flüssigen oder Gel-Anzündhilfen mit dem Prüfzeichen und der Registriernummer der DIN-CERTCO ist die Flüssigkeitsmenge dosiert und auslaufsicher, um Flammenrückschlag zu verhindern.

3. Grillen mit Holzkohle ist ein Freiluftvergnügen und nichts für geschlossene Räume! Im letzten Jahr kam es zu mehreren tödlichen Vergiftungen durch Kohlenmonoxid, weil der noch nicht abgelöschte Holzkohlengrill zum Wärmen in das Gebäude gestellt wurde. 4. Sie gehen beim Einkauf auf Nummer sicher wenn die folgenden DIN-Normen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben sind:

Grillgerät: DIN EN 1860-1 oder Vorgängernorm DIN 66077

Brennstoff: DIN EN 1860-2 oder Vorgängernorm DIN 51749

Anzündhilfe: DIN EN 1860-3 oder Vorgängernorm DIN 66358

Foto: brennender Grill (nachgestellt)

Foto: brennender Grill (nachgestellt)

5. Geprüfte Geräte besitzen ein DIN-CERTCO- oder sogar ein GS-Zeichen. Sie sind konstruktiv stabil und standsicher und haben weder scharfe Kanten noch spitze Ecken. Dadurch erfüllen geprüfte Geräte die sicherheitstechnischen Anforderungen. Dies ist bei Billigprodukten nicht immer der Fall.

6. Für besonders Gesundheitsbewusste empfiehlt sich das indirekte Grillen: Bei diesen Grillgeräten mit seitlicher Feuerstelle gelangt das abtropfende Fett nicht in die heiße Glut und es entstehen keine krebserregenden chemischen Verbindungen (Benzo(a)pyrene) bzw. sog. polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK).

7. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Internet vom Verbraucherinformationssystem Bayern -VIS- unter dem Stichwort Grillen oder beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern unter der Tel.-Nr. 089 / 2176-1.

 

Bilder: Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern
www.regierung.oberbayern.bayern.de

 

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