Verletzungsgefahr bei Trittschemel/Fussbank

Bei dieser Trittschemel / Fussbank besteht Verletzungsgefahr aufgrund mangelnder Stabilität. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 18.03.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 15 0244/11
Kategorie: Möbel
Produkt: Fussbank vers Farben
Beschreibung: Kunststoff-Fussbank-Stuhl,  Länge 287 mm, Breite 255 mm, Höhe 210 mm, Gewicht 0,850 kg. Erhältlich in schwarz, rot, grün oder blau. Auf dem Produkt gibt es ein Etikett mit einem Bild, den Namen des Produkts in vier Sprachen. Produkt ohne Verpackung
Meldendes Land: Litauen
Herkunftsland: Israel
Marke: STARPLAST
Typ / Artikel-Nr.: Produkt-Code 14573407
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 7290008299831
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Das Produkt verfügt nicht über ausreichende Festigkeit und kann brechen, während eine Person darauf steht; Es fehlen die erforderlichen Warnhinweise in Bezug auf das maximal zulässige Gewicht.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 14183
   
 
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011
Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex