Verletzungsgefahr bei klappbarem Hocker von Thomas Philipps

Bei diesem zusammenklappbaren Tritthocker besteht Verletzungsgefahr aufgrund mangelnder Stabilität. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft: Thomas Philipps.

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Rapex Wochenmeldung vom 18.03.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 17 0246/11
Kategorie: Möbel
Produkt: Klappbarer Hocker
Beschreibung: Zusammenklappbarer Tritt-Hocker – Länge 320 mm, Breite 260 mm, Höhe 181 mm, Gewicht 0,420 kg. Erhältlich in blau mit einer grünen Plattform, in transparenten Kunststoff-Pack verpackt.
Meldendes Land: Litauen
Herkunftsland: Deutschland
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: Produkt-Code 14576452
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 2014576452000
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot durch die Behörden
Art der Gefährdung: Verletzungen
Bei diesem Produkt besteht ein Risiko von Verletzungen, weil es nicht über eine ausreichende Festigkeit verfügt und brechen kann, während eine Person darauf steht.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 14183


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex