Verletzungsgefahr bei Gasgrill von Landman-Peiga

Bei diesem Gasgrill kann der Grillspaß von Landman schnell abhanden kommen – Es besteht ernsthafte Verbrennungsgefahr für den Grillmeister. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Dieses Produkt wird/wurde in Deutschland verkauft!  Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


 

 Rapex Wochenmeldung vom 11.03.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 20 0226/11
Kategorie: Gasgeräte
Produkt:   Gasgrill
Beschreibung: Gasgrill, Gasversorgung 30 mbar. Gerät ist für den Outdoor-Gebrauch
Meldendes Land:  Slowenien
Herkunftsland: Ungarn
Marke: Landman-Peiga
Typ / Artikel-Nr.: Typ / Modell: 12372
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 4000810123728
Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme vom Markt angeordnet durch die Behörden
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht Brandgefahr, weil die Zündung und Beleuchtung nicht reibungslos erfolgen und es gibt Abschnitte über dem Brenner, wo es keine Flamme gibt und unverbranntes Gas auf den Boden austritt. Das Kumulierte unverbranntem Gas am Boden kann Feuer fangen oder explodieren, was zu Verletzungen des Benutzers des Geräts führen kann.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Gasgeräterichtlinie und der entsprechenden europäischen Norm EN 498
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex