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22.2.2011 - Produkttests - Verbraucher

NRW: Jeder vierte überprüfte Karnevalsartikel ist unsicher oder gesundheitsgefährdend

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Überprüfungen von Masken, Perücken, Kostümen und Spielzeugpistolen in Nordrhein-Westfalen

Etwa jeder vierte überprüfte Karnevalsartikel musste in Nordrhein-Westfalen als unsicher oder gesundheitsgefährdend aus dem Verkehr gezogen werden. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung durch die Bezirksregierung Köln und die Geräteuntersuchungsstelle des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA), die im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Guntram Schneider durchgeführt worden ist.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Produktsicherheit beim Kinderspielzeug haben die Behörden 250 verschiedene Karnevalsartikel überprüft, darunter Masken, Perücken, Bärte, Kostüme und Spielzeugpistolen.

Die häufigsten Beanstandungen sind:

Erstickungsgefahr durch zu geringe Lüftungsbereiche von Masken.

Weichmacher in Masken mit einer Konzentration von Gefahrstoffen, die deutlich über den zugelassenen Grenzwerten liegen. Diese Weichmacher sind teilweise fruchtschädigend und stehen im Verdacht, hormonell zu wirken.

Brandgefahr durch zu leicht entzündbare Artikel, wie etwa Bärte oder Perücken

Strangulationsgefahr durch ungesicherte Schnüre und Kordeln

Zu laute Spielzeugpistolen mit Zündplättchen, die das Gehör eines Kindes nachhaltig schädigen können

Bei der Untersuchung auf krebserzeugende Azofarbstoffe (diese werden z.B. in Kostümen verwendet) ergaben sich keine Beanstandungen.

Bei allen mangelhaften, mit einem Risiko behafteten Produkten wurde der Verkauf direkt im Handel untersagt. Die für den Sitz des Herstellers bzw. Importeurs zuständige Behörde wurde umgehend informiert. Erste Rücknahmen von Herstellern und Importeuren sind angelaufen. Weitere Rücknahmeaktionen werden derzeit vorbereitet. Alle Informationen und Prüfergebnisse sind an die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und andere europäischen Marktüberwachungsbehörden weitergegeben worden. Sofern der Hersteller oder Importeur der beanstandeten Produkte von sich aus alle notwendigen Maßnahmen veranlasst, die Produkte aus dem Handel zu nehmen, darf die Behörde die betroffenen Produkte aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich bekanntgeben.

Merkmale, auf die jeder beim Kauf selbst achten kann:

Es sind zwar nicht alle Schadstoffe am Geruch zu erkennen; aber Vorsicht ist angeraten, wenn Masken unangenehm riechen, etwa nach Benzin.

Kostüme für Kinder sollten keine Schnüre oder Kordeln haben, an denen Kinder sich strangulieren könnten.

Generell ist Vorsicht angebracht, wenn auf den Produkten entgegen der Vorschrift keine eindeutige Herstelleradresse angegeben ist. Wer sich als Hersteller nicht zu erkennen gibt, lässt zumindest den Verdacht zu, dass er nicht mit seinem Namen hinter dem Produkt steht. Auch ein fehlendes CE-Kennzeichen bei Karnevalsspielzeug kann ein wichtiger Hinweis sein.



Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1,
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211-837 01
www.nrw.de





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