Warnung vor gefährlichen sibutraminhaltigen Schlankheitsmitteln in Form von Kaffees oder Tees

Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg warnt vor dem Verzehr von sibutraminhaltigen Schlankheitsmitteln in Form von Kaffees oder Tees. Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe das Produkt „Vitaccino Imperia Elita Instant-Coffee“ untersucht und unzulässige Gehalte an Sibutramin festgestellt. Das Produkt wurde als gesundheitsschädlich beanstandet und vom hessischen Inverkehrbringer öffentlich zurück gerufen.

Aus diesem Anlass hat das CVUA Karlsruhe im Rahmen des Landesprojektes zur Überwachung des Internethandels nach ähnlichen Produkten im Internet gesucht. Nach Testkäufen wurden die angebotenen Schlankheitsmittel untersucht. Es handelte sich um „Quick Show Slimming Tea“, ein pflanzlicher Schlankheitstee und „Lose Weight Coffee“, ein Kaffeepulver. Die als Lebensmittel angebotenen Produkte enthielten aber nicht nur die deklarierten pflanzlichen Stoffe, sondern auch den – nicht deklarierten – verschreibungspflichtigen, appetitzügelnden Arzneistoff Sibutramin.

Die Einnahme des wegen erheblicher Nebenwirkungen in der EU als Arzneimittel derzeit nicht mehr vertriebenen Sibutramin durfte schon bisher nur unter ärztlicher Überwachung erfolgen. Die bekannten Nebenwirkungen umfassen zahlreiche Beschwerden von Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Taubheitsgefühlen, Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen. Der Stoff darf auf keinen Fall eingenommen werden bei Schilddrüsenüberfunktion, Angina pectoris, Schlafstörungen, Bluthochdruck, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen und Störungen der Leber- und Nierenfunktion oder bei paralleler Einnahme von Antidepressiva und Neuroleptika. Nach Studien birgt Sibutramin vor allem für Herz-Kreislauf-Patienten ein deutlich erhöhtes Herzinfarkt-Risiko.

In diesem Zusammenhang weist das Verbraucherschutzministerium auf die Gefahren beim Kauf von Schlankheitsmitteln im Internet hin. Ein starker Abnehmeffekt ist in der Regel nicht mit „harmlosen“ Pflanzenzubereitungen erreichbar, sondern nur mit stark wirksamen Arzneistoffen. Hierbei ist häufig auch mit dem Auftreten starker, unter Umständen lebensbedrohlicher Nebenwirkungen zu rechnen. Daher sind solche Präparate in der Regel verschreibungspflichtig, das heißt sie dürfen nur von einem Arzt nach Untersuchung auf evtl. bestehende Krankheiten, die einer Einnahme entgegenstehen, verordnet werden.

Hintergrundinformationen:

Einen Hinweis auf den öffentlichen Rückruf des Produktes „Vitaccino Imperia Elita“ finden Sie unter
 Aktuelles / Warnhinweise
 auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter
 www.mlr.baden-wuerttemberg.de
 

Informationen zur Internetrecherche sind auf der Internetseite der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter unter
 www.ua-bw.de
 abrufbar.