Warnung: Nickel in Kinderarmbanduhren von KIK

Diese Kinderarmbanduhren von KIK setzen Nickel frei. Nickel ist der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Beachten Sie auch folgenden Artikel: Never ending Story – Rückrufe bei KIK


Rapex Wochenmeldung vom 10.09.2010

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 1 – 1351/10
Kategorie: Sonstiges
Produkt: Kinder Armbanduhr
Beschreibung: Eine Armbanduhr mit rosa Prinzessinnen-Motiv, eine rote Kinder-Armbanduhr mit Cars Motiv, eine Kinder-Armbanduhr mit einem rosa Kunststoffband mit Barbie-Design. Bei dem Produkt könnte es sich um eine Fälschung handeln.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: KIK –  Disney – Pixar
Typ / Artikel-Nr.: Saison: 209 WGR: 918 Bestell-Nr 2743900
EAN-Nummer: 27439009181000000599
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Rücknahme
Art der Gefährdung: Chemisch
  Das Produkt beinhaltet chemische Risiken durch die Freisetzung von Nickel (Schnallen: 18,5 und 37,5 ug / cm ² / Woche; Kronen: 7,8 und 9,9 ug / cm ² / Woche
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.