Verkaufsverbot für Hautaufhellende Creme von Bio Claire

Von dieser Hautaufheller-Creme sollten sie die Finger lassen. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

Beachten Sie auch folgenden Artikel:  Warnung vor gesundheitsschädlichen Hautbleichmitteln


 

Rapex Wochenmeldung vom 10.09.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 6 – 1356-10
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Hautaufhellende Creme
Beschreibung: Hautaufhellendes Produkt. Verpackung: 300 g – weiße Plastikflasche mit Drehverschluss, leicht gelbliche, glänzende, duftende Creme.
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Elfenbeinküste / Côte d’Ivoire
Marke: Bio Claire
Typ / Artikel-Nr.: EXP 11.4, 300 g  Code: 081179
EAN-Nummer: 6181100231199
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot von den Behörden angeordnet
Art der Gefährdung: Chemisch
  Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, wenn über einen längeren Zeitraum eine großflächige Hautbehandlung erfolgt, weil es 5,7 mg/100 g Glukokortikoid Clobetasol propionat enthält
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.