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06.9.2010 - Schwangerschaft & Baby

Still-Zeit in der Firma

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Das Mutterschutzgesetz gesteht stillenden Frauen umfangreiche Rechte zu

Junge Mütter, die bereits in den Beruf zurückkehren möchten, während sie ihr Kind noch stillen, sollten einen Blick in das Mutterschutzgesetz werfen. Es gesteht ihnen weitgehende Rechte zu. „Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde frei zu geben“, erklärt die Rechtsanwältin Smaro Sideri im Apothekenmagazin „BABY und Familie“. Diese Zeiten dürfen nicht auf die sonstigen Pausen angerechnet und müssen auch nicht nachgearbeitet werden.

Den Frauen steht auch ein Raum für das Stillen oder Abpumpen zu. Im Schichtdienst dürfen sie keine Nacht- und Wochenenddienste übernehmen. Viele Firmen sind erst einmal überrascht, wenn sie mit diesen Rechten konfrontiert werden. Claudia Seidel, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Still- und Laktationsberaterinnen, rät den jungen Müttern jedoch nachdrücklich, ihre Rechte einzufordern: „Wer nachhakt, wird positiv überrascht sein, wie viel doch ganz unkompliziert möglich ist.“ Schließlich habe Stillen auch für den Arbeitgeber Vorteile: „Gestillte Kinder sind zum Beispiel seltener krank als nicht gestillte.“

Das Apothekenmagazin „BABY und Familie“ 6/2010 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Apothekenkindermagazins „medizini“
www.baby-und-familie.de
Wort & Bild Verlag
Tel.: 089/7 44 33-123
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de






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