03.9.2010 - Rückrufe Schuhe & Textilien
Verbotene Weichmacher in transparenten Badesandalen von Playshoes
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Rapex Wochenmeldung vom 03.09.2010
Ein wahrer Weichmachercocktail steckt in den Badeschuhen für Kinder von Playshoes und sind damit absolut nichts für Kinder! Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Rapex Wochenmeldung vom 03.09.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 24 – 1131-10 Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel Produkt: Badeschuhe für Kinder Beschreibung: Badeschuhe aus weichem, transparentem Kunststoff, mit Schnalle, strukturierte Sohle, Schuh-Länge: 15,5 cm, Größe: 22/23 Meldendes Land: Deutschland Herkunftsland: China Marke: Playshoes Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr.: 173910 EAN-Nummer: 4010952256031 Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rücknahme vom Markt durch den Händler Art der Gefährdung: Chemisch / Weichmacher Das Produkt stellt eine chemische Gefahr dar, weil es 0,7% Gew. Dibutylphthalat (DBP), 4,5 bis 4,7 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) und Di-21,1-21,2 “Isobutyl “Phthalat enthält
Die Badeschuhe werden vom Kind mit nackten Füßen während langer Zeit am Strand getragen, bei intensiver Sonneneinstrahlung. Die Füße des Kindes wären damit in intensivem Kontakt mit dem Kunststoff der Schuhe und damit könnte die Phtalatexposition sehr hoch sein
Entspricht nicht : unbekannt Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite “Europa” der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Bitte beachten Sie, dass alle Meldungen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergeben!
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