Alkohol? – Das ungeborene Kind trinkt immer mit!

Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungAm 9. September findet jährlich der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ statt. Aus diesem Grund stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den neuen Beratungsleitfaden „Alkoholfrei durch die Schwangerschaft“ für die Schwangerenvorsorge vor. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland jährlich rund 10.000 Neugeborene mit alkoholbedingten Schäden zur Welt kommen. Von ihnen weisen etwa 2.000 das klinische Vollbild der durch Alkohol verursachten Schädigungen auf.

 

 

Hierbei handelt es sich um das fetale Alkoholsyndrom (FAS), das sich in prä- und postnatalen Wachstumsstörungen, Gesichtsfehlbildungen sowie Störungen der geistigen und psychomotorischen Entwicklung des Kindes äußert. Weitere ca. 8.000 Neugeborene sind von weniger schweren alkoholbedingten Folgeschäden, die unter dem Begriff der fetalen Alkoholeffekte (FAE) zusammengefasst werden, betroffen. Dabei handelt es sich um komplexe Hirnfunktionsstörungen oder alkoholtoxische Enzephalopathien.

 

Grundsätzlich gilt Alkoholkonsum in der Schwangerschaft als die häufigste Ursache für körperliche und geistige Schäden bei Kindern. Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen kommt deshalb eine ganz wichtige Aufgabe zu, indem sie Schwangere bzw. Paare über die Risiken des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft gezielt informieren und beraten. Für diese Berufsgruppen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Beratungskonzept entwickelt, das sich am medizinischen Alltag orientiert und sich in die tägliche Praxis integrieren lässt. Der neue Beratungsleitfaden „Alkoholfrei durch die Schwangerschaft“ beinhaltet Grundlagen der motivierenden Gesprächsführung mit konkreten Anwendungsbeispielen für die Schwangerenvorsorge.

 

„Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien trinken mindestens zwischen 12 und 15 Prozent der Frauen während ihrer Schwangerschaft ein- oder mehrmals im Monat Alkohol. Da es keine Grenze gibt, unterhalb welcher der Alkoholkonsum bedenkenlos empfohlen werden kann, gilt während der Schwangerschaft uneingeschränkt ein absoluter Alkoholverzicht“, betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Mit dem Beratungsleitfaden wollen wir Ärztinnen, Ärzte und Hebammen darin unterstützen, sorglosen Umgang mit Alkohol bei Schwangeren zu erkennen und Beratung mit dem Ziel des Alkoholverzichts durchzuführen. Die Gespräche im Vorfeld einer geplanten Mutterschaft und die regelmäßigen medizinischen Untersuchungen während der Schwangerschaft bieten dafür bereits eine ideale Voraussetzung.“

 

Das Beratungskonzept für den Leitfaden ist in vier Phasen gegliedert. Phase 1 betrifft die Anamnese mit dem Festellen des Konsumstatus, Phase 2 dient der Motivation zur Verhaltensänderung, Phase 3 bietet Hilfen bei der Verhaltensänderung und Phase 4 dient der Sicherung der Abstinenz und Rückfallbewältigung. In den meisten Beratungsgesprächen ist es ausreichend, nach der Feststellung des aktuellen Trinkverhaltens und des bisherigen Konsums von Alkohol im Schwangerschaftsverlauf ergänzende Informationen zum Thema zu vermitteln, um einen Alkoholverzicht zu erreichen.

 

Der Beratungsleitfaden beinhaltet außerdem einen Ratgeber für werdende Eltern, in dem Schwangere und Paare ergänzende Informationen rund um das Thema Alkohol und Schwangerschaft erhalten.

 

Der Beratungsleitfaden „Alkoholfrei durch die Schwangerschaft“ ist kostenlos unter folgender Adresse zu bestellen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder über das Online-Bestellsystem der BZgA.

 

Zusätzliche Informationen unter www.kenn-dein-limit.de

 

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51109 Köln
Tel +49 221 8992-0
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