Zusätzliches Früherkennungsangebot für Kinder

baby-arztNeue Untersuchung schließt eine zeitliche Lücke – 25.02.09 (psg). Für Eltern ist nicht immer zu erkennen, ob sich ihre Kinder in den ersten Lebensjahren richtig entwickeln. Nachdem der Kinder- und Jugend-Gesundheitssurvey gesundheitliche Probleme bei Kindern im Vorschulalter aufgedeckt hat, bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung U7a für Kinder zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat an. Ziel ist es, gesundheitliche Auffälligkeiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können und damit möglichst allen Kindern eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung zu ermöglichen. „Die U7a schließt die bisherige Lücke zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr. Jetzt ist gewährleistet, dass jedes Kind bis zum sechsten Lebensjahr mindestens einmal im Jahr ärztlich untersucht wird“, erklärt Dr. Gerhard Schillinger, Leiter der Abteilung Medizinische Grundsatzfragen und Arzt im AOK-Bundesverband.

 

Die Kinderfrühuntersuchung wurde 1971 eingeführt, um Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung der Heranwachsenden beeinträchtigen können, frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Sechs dieser Untersuchungen erfolgen im ersten Lebensjahr. Danach wird die Gesundheit und Entwicklung der Kinder kurz vor ihrem zweiten, vierten und fünften Geburtstag überprüft. Nun gibt es für Jungen und Mädchen im Vierteljahr vor ihrem dritten Geburtstag eine weitere Vorsorgeuntersuchung: Mit der Früherkennungsuntersuchung U7a findet seit Juli 2008 erstmals eine Entwicklungskontrolle statt, bevor der Nachwuchs in den Kindergarten kommt.

 
Gesundheitsprobleme bei Vorschulkindern
Die ersten Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KIGGS), die 2007 veröffentlicht wurden, zeigten in der bisher als relativ gesund geltenden Altersgruppe der Vorschulkinder überraschende Gesundheitsprobleme. Diese stehen teilweise mit den geänderten Lebensgewohnheiten in Zusammenhang. Neben chronischen Krankheiten wie Allergien und Asthma bronchiale zeigte sich die Notwendigkeit, auf Störungen der Motorik, der Sprachentwicklung, der Psyche sowie auf Sehstörungen und Verhaltensauffälligkeiten zu achten. Auch im Sinne des Gesundheitsschutzes für alle Kinder schien es geboten, eine weitere Untersuchung zwischen dem zweiten und vierten Geburtstag einzuführen, um kindliche Gefährdungen frühzeitiger erkennen zu können. Die Kosten für die U7a übernimmt die AOK. Eine Praxisgebühr müssen die Eltern nicht zahlen.Bislang fallen zum Beispiel bei einigen Kindern Sehstörungen erst bei der Einschulung auf, was für eine erfolgreiche Behandlung sehr spät ist. „Wird eine Sehstörung schon früh festgestellt, sind die Heilungschancen erheblich größer“, sagt AOK-Mediziner Dr. Gerhard Schillinger. Eine häufige Sehstörung bei Kindern ist das Schielen. Wenn es in Form des sogenannten Mikroschielens auftritt, können die Eltern es in der Regel nicht erkennen. Um Doppelbilder zu vermeiden, unterdrückt das Gehirn das „schlechtere“ Auge, das dann nicht zu sehen lernt und allmählich erblindet. „Wenn dies rechtzeitig erkannt wird, ist es gut zu behandeln. Durch Abkleben des starken Auges kann man dem schwachen Auge das Sehen sozusagen wieder beibringen. Je früher man damit beginnt, desto größer sind die Erfolge“, sagt Schillinger.

 
Störungen frühzeitig erkennen
Bei der U7a achtet die Ärztin oder der Arzt daher wie bereits bei den vorhergehenden Früherkennungsuntersuchungen darauf, ob das Kind schielt oder unter anderen Sehstörungen leidet. In diesem Alter können aber auch weitere Untersuchungen durchgeführt werden, beispielsweise ein Sehtest, bei dem die Augen einzeln untersucht werden.Darüber hinaus überprüfen die Mediziner während der U7a, ob sich das Kind altersgemäß entwickelt. Dazu gehört die Kontrolle der Körpermaße, der Haut oder der Wirbelsäule. Die Ärzte kontrollieren die Herztöne, die Geschlechtsorgane sowie den Schädelumfang der Kinder. Indem die Jungen und Mädchen von einer Stufe hüpfen oder einzelne Buchseiten umblättern, zeigen sie, wie gut ihre Motorik entwickelt ist. Teil der U7a ist außerdem die Kontrolle der Sprachentwicklung und die Befragung der Eltern nach Verhaltensauffälligkeiten.

 
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