EU-Spielzeugrichtlinie schützt die Gesundheit von Kindern nicht ausreichend

BfR empfiehlt Nachbesserungen zur Sicherheit und Ungiftigkeit von Spielzeug – Die Regelungen zur chemischen Sicherheit von Spielzeug, wie sie mit der neuen EU-Spielzeugrichtlinie im Dezember 2008 verabschiedet wurden, sind unzureichend und führen teils sogar zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes. Zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

 

„Da Kinder wesentlich empfindlicher gegenüber chemischen Stoffen sind als Erwachsene, brauchen wir auch besonders hohe Anforderungen an die Ungiftigkeit von Spielzeug“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Besonders kritisch sieht das BfR die neuen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug. So darf sich aus Spielzeug künftig sogar mehr Blei lösen als nach der bisherigen Regelung. Auch vor Duftstoffen und Nickel, die Allergien auslösen können, werden Kinder durch die neue Richtlinie nicht ausreichend geschützt.

Vor allem kleinere Kinder nehmen Spielzeug täglich mehrere Stunden in die Hand und auch in den Mund. Dabei können sich chemische Stoffe aus dem Spielzeug lösen und in ihre Körper gelangen. Die Hersteller von Kinderspielzeug müssen dafür sorgen, dass diese Stoffe die Gesundheit von Kindern nicht schädigen. Sie müssen sich nach der europäischen Spielzeugrichtlinie, deren Neufassung am 18. Dezember 2008 verabschiedet worden ist, richten. Nach Einschätzung des BfR reichen die Regelungen der Richtlinie aber nicht aus, um Kinder vor Gesundheitsrisiken durch chemische Substanzen zu schützen.

So sieht das Regelwerk zwar vor, dass so genannte CMR-Stoffe – das sind chemische Substanzen, die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung beeinträchtigen können – in Spielzeug nicht verwendet werden dürfen. Andererseits sollen künftig die Grenzwerte des Chemikalienrechts auch für Spielzeug gelten. Danach darf Spielzeug wiederum diese CMR-Stoffe in Mengen von bis zu 0,1 Prozent (1 g/kg Spielzeugmaterial) enthalten. Dem gesundheitlichen Verbraucherschutz für Kinder genügt dies nicht. Deswegen muss nach Ansicht des BfR alles Spielzeug, das aufgrund seiner Größe in den Mund genommen werden kann, genauso streng beurteilt werden wie Materialien in Kontakt mit Lebensmitteln. Danach darf die Freisetzung von CMR-Stoffen analytisch nicht nachweisbar sein. Dies ist nach der neuen Regelung nur für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten vorgesehen.

Auch über die Haut können viele Substanzen aufgenommen werden. Das können CMR-Stoffe, Biozide oder Allergene sein. Dies ist besonders zu berücksichtigen bei Spielzeug, das längeren und intensiven Hautkontakt hat, wie Fingermalfarben oder Knetmassen. Regelungen hierzu fehlen in der Richtlinie. Dabei bietet aus Sicht des BfR eine Orientierung am Kosmetikrecht eine gute Möglichkeit, diese Lücke zu schließen.

Die Entwicklung von Allergien kann nur verhindert werden, wenn der Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen so weit wie möglich reduziert wird. Die neue Spielzeugrichtlinie enthält zwar eine Liste von 55 verbotenen allergenen Substanzen. De facto wird dieses Verwendungsverbot durch die Einführung eines Grenzwertes von 0,01 Prozent (100 ppm = 100 mg/kg) für zulässige Spurengehalte aber zum Teil wieder aufgehoben.

Der häufigste Auslöser von Kontaktallergien der Haut ist Nickel. Für Produkte mit längerem Hautkontakt, wie Schmuck oder Knöpfe, gibt es deshalb einen Nickel-Grenzwert, der nach Ansicht des BfR auf Spielzeug übertragen werden sollte. Die neue Spielzeug-Richtlinie sieht aber keinen Nickel-Grenzwert vor.

Für inakzeptabel aus Sicht des Gesundheitsschutzes von Kindern hält das BfR die neuen Regelungen für Schwermetalle in Kinderspielzeug. Die Richtlinie lässt zu, dass Kinder künftig deutlich größere Mengen an Blei, Quecksilber, Arsen, Antimon und Barium aus Spielzeug aufnehmen können als bisher. Deutlich wird dies am Beispiel von Materialien, die Kinder von Spielzeug abknabbern und verschlucken können. Aus solchen Materialien durften sich bislang 90 Milligramm Blei pro Kilogramm Spielzeug lösen. Künftig beläuft sich der Grenzwert auf 160 mg/kg. Der bisher gültige Wert von 1000 Milligramm Barium pro Kilogramm Spielzeug wurde sogar auf 56000 mg/kg erhöht. Bei Blei ist dies besonders kritisch, denn das Schwermetall kann das Nervensystem schädigen und beeinflusst auch in kleinsten Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern nachgewiesenermaßen negativ.

Grund zur Freude bieten aus Sicht des BfR nur die neuen Höchstwerte für die Freisetzung von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen aus Spielzeug, das in den Mund genommen wird, wie zum Beispiel Luftballons. Der Gesundheitsschutz gegenüber diesen Krebs erzeugenden und Erbgut verändernden Stoffen wird sich dadurch für ältere Kinder deutlich verbessern. Allerdings stecken Kinder unter 36 Monaten Spielzeug täglich auch bis zu mehrere Stunden in den Mund. Das BfR hält es aus diesem Grund für erforderlich, Spielzeug für diese Altersgruppe mit niedrigeren Grenzwerten für Nitrosamine zu versehen. Diese Werte könnten sich an den Grenzwerten für Schnuller und Sauger orientieren.

Spielzeug im Handel muss sicher sein. Bisher bestätigen die Hersteller selbst mit dem CE-Zeichen die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den Sicherheitsanforderungen. Trotzdem war in der Vergangenheit oft unsicheres Spielzeug im Handel. Die Forderung der deutschen Bundesregierung, dieses Verfahren durch eine Produktprüfung durch unabhängige Labore zu objektivieren, ist leider nicht in die Richtlinie übernommen worden.
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