04.11.2008 Prüf- & Gütesiegel 0
Bio-Siegel (europäisch)
Bio-Siegel der Europäischen Union seit 1. Juli 2010
Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ökologischer Landbau – EG-Kontrollsystem nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bzw. (EG) 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen an, welches Erzeuger auf freiwilliger Basis verwenden können, wenn Kontrollen ergeben haben, dass ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.
In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wird die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das ‚EU-Biosiegel‘ wird in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben; in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ökologischer Landbau zulässig.
In vielen Mitgliedsstaaten der EU hat sich das EU-Biosiegel durchgesetzt. In Deutschland wird es bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet.
Ab Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet). Die Kriterien zur Erlangung des Siegels würden hingegen weiter verwässert, wie Verbraucherschützer kritisieren. Unter anderem hat man sich entschlossen, bis zu 0,9 % Beimengung gentechnisch veränderten Materials bei Stichproben zuzulassen. Ein Produkt erhält das europäische Bio-Siegel bereits dann, wenn mindestens 95 % der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen.[4]
Das europäische Bio-Siegel kann auch hier die privaten Bio-Siegel nicht ersetzen, die allesamt die europäischen Vorgaben als Mindestwert erfüllen müssen – traditionelle Bio-Siegel (Demeter, Naturland etc.) sichern einen hundertprozentigen Ökoanbau. Auf der anderen Seite sind die Kontroll-Richtlinien des europäischen Bio-Siegels identisch mit den bisherigen Bestimmungen, womit Lebensmittel mit Bio-Siegel zu den Produkten mit dem höchsten gesetzlich gesicherten lebensmittelrechtlichem Standard gehören. Durch die Einheitlichkeit wird ein breiter Markt gesichert – auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.
Quelle: http://de.wikipedia.org
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